Fenster austauschen in Bayern 2026: Kosten, Förderung und Voraussetzungen

Was kosten neue Fenster in Bayern und welche Förderung ist 2026 möglich? Preise, BAFA-Zuschuss, regionale Programme und wichtige Voraussetzungen im Überblick.

Redaktion SanierCheck·Zuletzt aktualisiert: 24. August 2026·ca. 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Standardfenster kostet einschließlich Einbau derzeit grob zwischen 500 und 1.500 Euro. Größe, Material, Verglasung und Montagesituation bestimmen den tatsächlichen Preis.
  • Für zehn Standardfenster sollten Eigentümer in Bayern überschlägig mit etwa 5.000 bis 15.000 Euro rechnen. Sondergrößen, Hebe-Schiebetüren oder zusätzliche Rollläden können die Gesamtkosten deutlich erhöhen.
  • Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind für neue Fenster grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss möglich.
  • Seit dem 21. Juli 2026 wird der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozent nur noch auf den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der 30.000 Euro übersteigt.
  • Förderfähige Fenster müssen in der Regel einen U(w)-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen. Entscheidend ist der Wert des gesamten Fensters, nicht nur der Verglasung.
  • In München kann der Fenstertausch zusätzlich über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude gefördert werden. In anderen bayerischen Städten und Gemeinden gelten jeweils eigene Programme.

Fenster austauschen in Bayern: Wann lohnt sich die Erneuerung?

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Alte oder undichte Fenster verursachen nicht nur höhere Heizkosten. Sie können auch Zugluft, kalte Oberflächen, Lärm und ein unangenehmes Raumklima verursachen. Besonders bei älteren Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern in Bayern stammen die vorhandenen Fenster häufig noch aus den 1980er- oder 1990er-Jahren.

Ein Austausch kann sinnvoll sein, wenn die Rahmen beschädigt sind, die Verglasung energetisch nicht mehr zeitgemäß ist oder sich an den Fenstern regelmäßig Kondenswasser bildet. Neue Fenster sollten jedoch immer zum energetischen Zustand des gesamten Gebäudes passen. Werden sehr dichte Fenster in ein ungedämmtes Gebäude eingebaut, muss insbesondere das Lüftungs- und Feuchteschutzkonzept überprüft werden.

Neben dem Wärmeschutz spielen in Bayern regionale Faktoren eine Rolle: In dicht bebauten Gebieten wie München, Nürnberg oder Augsburg kann der Schallschutz besonders wichtig sein. Im Alpenvorland und in höher gelegenen Regionen müssen Fenster dagegen stärkeren Temperaturunterschieden, Wind und Schlagregen standhalten.

Was kostet der Fenstertausch in Bayern?

Die Kosten lassen sich nicht allein anhand der Anzahl der Fenster berechnen. Ein kleines Kunststofffenster ist deutlich günstiger als ein großflächiges Holz-Aluminium-Fenster oder eine Hebe-Schiebetür.

Als erste Orientierung können folgende Werte dienen:

Planungsfall Grobe Kosten Standardfenster einschließlich Einbau etwa 500 bis 1.500 Euro Zehn Standardfenster etwa 5.000 bis 15.000 Euro Doppelverglasung laut KfW-Orientierung etwa 290 bis 340 Euro je m² Fensterfläche Dreifachverglasung laut KfW-Orientierung etwa 340 bis 390 Euro je m² Fensterfläche

Die Quadratmeterpreise der KfW sind Orientierungswerte. Ein vollständiges Angebot kann zusätzliche Kosten für Ausbau, Entsorgung, Abdichtung, Fensterbänke, Rollladenkästen, Gerüst oder Wiederherstellungsarbeiten enthalten.

Diese Faktoren beeinflussen den Preis

Rahmenmaterial: Kunststofffenster sind meistens am günstigsten. Holzfenster sind pflegeintensiver, bieten aber eine natürliche Optik. Holz-Aluminium-Fenster verbinden eine Holzoberfläche auf der Innenseite mit einer witterungsbeständigen Aluminiumschale außen und liegen meist im oberen Preisbereich.

Verglasung: Dreifachverglasungen sind inzwischen weit verbreitet und energetisch besser als zweifach verglaste Fenster. Entscheidend ist jedoch nicht nur die Anzahl der Scheiben, sondern der U(w)-Wert des gesamten Fensters.

Größe und Öffnungsart: Festverglasungen sind häufig günstiger als Dreh-Kipp-Fenster. Bodentiefe Fenster, Rundbögen, Sonderformen und Schiebetüren erhöhen die Kosten.

Montage: Schwer zugängliche Fenster, obere Geschosse, beschädigte Laibungen oder notwendige Gerüste verursachen zusätzlichen Aufwand.

Ausstattung: Schallschutzglas, Sicherheitsbeschläge, einbruchhemmende Verglasung, Insektenschutz, Rollläden und außen liegender Sonnenschutz können den Gesamtpreis deutlich verändern.

Region: Handwerkerpreise und Anfahrtskosten unterscheiden sich innerhalb Bayerns. Im Großraum München können die Lohn- und Betriebskosten höher ausfallen als in ländlichen Regionen. Dafür kann eine lange Anfahrt zu abgelegenen Objekten ebenfalls Mehrkosten verursachen.

Welche Förderung gibt es 2026 für neue Fenster? BAFA-Förderung für den Fenstertausch

Der Austausch energetisch schlechter Fenster gehört zu den förderfähigen Maßnahmen an der Gebäudehülle. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen.

Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit werden ohne individuellen Sanierungsfahrplan grundsätzlich bis zu 30.000 Euro berücksichtigt.

Liegt ein förderfähiger individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, vor, kann sich die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit auf 60.000 Euro erhöhen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozent allerdings nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro.

Beispiel zur Fensterförderung

Ein förderfähiger Fenstertausch kostet 20.000 Euro:

15 Prozent Grundförderung: 3.000 Euro kein zusätzlicher iSFP-Bonus, weil die Kosten 30.000 Euro nicht übersteigen möglicher Zuschuss: 3.000 Euro

Ein größeres Maßnahmenpaket mit iSFP kostet 40.000 Euro:

15 Prozent Grundförderung auf 40.000 Euro: 6.000 Euro fünf Prozent iSFP-Bonus auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro: 500 Euro möglicher Zuschuss: 6.500 Euro

Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt sich für die erste Wohneinheit rechnerisch eine Förderung von bis zu 10.500 Euro. Die häufig genannte pauschale Rechnung von 20 Prozent auf die gesamten Kosten gilt für neue Anträge seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr uneingeschränkt.

Für den Förderantrag muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dieser prüft die technischen Voraussetzungen und erstellt die technische Projektbeschreibung.

Zusätzliche Förderung in München

Eigentümer eines Gebäudes innerhalb des Münchner Stadtgebiets können prüfen, ob zusätzlich das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, kurz FKG, infrage kommt.

Für Anträge seit dem 11. Dezember 2025 besteht die Förderung aus:

fünf Prozent Grundförderung, möglicherweise fünf Prozent Worst-First-Zuschlag für Gebäude der Effizienzklassen G oder H, möglicherweise fünf Prozent Mehrfamilienhaus-Zuschlag ab drei Wohneinheiten, möglicherweise fünf Prozent Gebietszuschlag in bestimmten Bereichen des kommunalen Wärmeplans.

Die Förderung ist an mehrere Voraussetzungen gebunden. Das Gebäude muss grundsätzlich die Energieeffizienzklasse E, F, G oder H aufweisen. Außerdem muss ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegen, der spätestens bis 2035 eine schrittweise Sanierung auf mindestens Effizienzhausstandard 55 vorsieht.

Die Münchner Förderung ist zudem an eine erfolgreiche BEG-Förderung derselben Maßnahme gebunden. Beim Fenstertausch müssen grundsätzlich alle relevanten Fenster und Außentüren des Gebäudes gemeinsam betrachtet werden. Einzelne Fenster einer Wohnung reichen für die FKG-Förderung normalerweise nicht aus.

Wichtig: Der FKG-Antrag muss vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden. Erst nach der Beauftragungsfreigabe der Stadt darf die Maßnahme verbindlich beauftragt werden.

Außerhalb Münchens sollten Eigentümer vor der Beauftragung bei ihrer Stadt, Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt nachfragen. Kommunale Förderangebote können geändert, neu aufgelegt oder bei ausgeschöpftem Budget geschlossen werden.

Steuerbonus als Alternative zur Förderung

Für selbst genutzte Wohngebäude kann der Fenstertausch alternativ über § 35c Einkommensteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent der begünstigten Kosten von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Das Gebäude muss grundsätzlich älter als zehn Jahre sein, selbst genutzt werden und die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

Für dieselben Kosten können nicht gleichzeitig der BAFA-Zuschuss und die steuerliche Förderung genutzt werden. Welche Variante günstiger ist, hängt unter anderem von den Investitionskosten, der persönlichen Steuerschuld und den technischen Voraussetzungen ab.

Welche technischen Anforderungen müssen neue Fenster erfüllen?

Beim normalen Fenstertausch verlangt das Gebäudeenergiegesetz grundsätzlich einen U(w)-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K). Für eine Förderung gelten strengere Anforderungen: Förderfähige Fenster müssen üblicherweise einen U(w)-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen.

Der U(w)-Wert beschreibt das komplette Fenster aus Rahmen und Verglasung. Angebote sollten deshalb nicht nur den häufig besseren U(g)-Wert der Glasscheibe ausweisen.

Moderne dreifach verglaste Fenster erreichen häufig einen U(w)-Wert von ungefähr 0,9 W/(m²K). Ob Dreifachverglasung für das konkrete Gebäude sinnvoll ist, sollte trotzdem anhand der Außenwände, des Heizsystems und des geplanten Sanierungsstandards geprüft werden.

Lüftung und Feuchteschutz nicht vergessen

Neue Fenster sind wesentlich dichter als alte Konstruktionen. Dadurch verschwindet der bisherige unkontrollierte Luftaustausch. Wird anschließend nicht ausreichend gelüftet, kann die Luftfeuchtigkeit steigen und an kalten Wandstellen kondensieren.

Vor dem Fenstertausch sollte deshalb geprüft werden:

ob ein Lüftungskonzept erforderlich ist, ob Außenwände oder Fensterlaibungen Wärmebrücken aufweisen, ob Rollladenkästen gedämmt werden sollten, ob zusätzliche Fensterlüfter oder eine Lüftungsanlage sinnvoll sind, wie der luftdichte Anschluss an das Mauerwerk ausgeführt wird.

Die Montagequalität ist mindestens genauso wichtig wie der U-Wert des Fensters. Fehlerhafte Anschlüsse können zu Zugluft, Feuchtigkeit und Wärmeverlusten führen.

Was ist bei Denkmalschutz in Bayern zu beachten?

Bei einem denkmalgeschützten Gebäude oder einem Gebäude innerhalb eines geschützten Ensembles dürfen Fenster nicht ohne vorherige Abstimmung verändert werden. Das betrifft beispielsweise Rahmenmaterial, Sprossen, Farbe, Teilung und Einbaulage.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege benötigt jede verändernde Maßnahme an einem Baudenkmal eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis – selbst dann, wenn keine gewöhnliche Baugenehmigung erforderlich ist.

Eigentümer sollten sich deshalb frühzeitig an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Für Denkmäler gelten bei der energetischen Förderung teilweise abweichende technische Anforderungen.

Tipp: Förderung immer vor der Beauftragung klären

Unterschreiben Sie keinen uneingeschränkten Liefer- oder Leistungsvertrag, bevor der Förderweg geklärt ist. Bei der Bundesförderung muss ein Vertrag eine passende aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten. Beim Münchner FKG gilt ebenfalls der Grundsatz „Förderantrag vor Auftrag“. Bereits eine zu frühe verbindliche Beauftragung kann dazu führen, dass der gesamte Zuschuss entfällt.

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Häufige Fragen zum Fenstertausch in Bayern

Häufige Fragen

  • Wie viel kosten neue Fenster mit Einbau?
    Ein Standardfenster kostet einschließlich Einbau grob zwischen 500 und 1.500 Euro. Für zehn Fenster ergibt sich damit eine erste Orientierung von etwa 5.000 bis 15.000 Euro. Sondergrößen und zusätzliche Ausstattung können den Preis erhöhen.
  • Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster 2026?
    Die Grundförderung beträgt 15 Prozent. Ohne iSFP werden bei der ersten Wohneinheit grundsätzlich bis zu 30.000 Euro berücksichtigt. Mit einem geeigneten iSFP kann sich die Kostenobergrenze erhöhen. Der zusätzliche Bonus von fünf Prozent gilt seit dem 21. Juli 2026 nur für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro.
  • Benötige ich für die Fensterförderung einen Energieberater?
    Ja. Für geförderte Maßnahmen an der Gebäudehülle muss grundsätzlich ein zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Er prüft die technischen Anforderungen und erstellt die benötigten Förderunterlagen.
  • Gibt es eine eigene Fensterförderung des Freistaats Bayern?
    Für private Eigentümer ist in der Regel die bundesweite BEG-Förderung der zentrale Förderweg. Zusätzlich können kommunale Programme bestehen. Ein konkretes Beispiel ist das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude der Stadt München.
  • Sind zweifach oder dreifach verglaste Fenster besser?
    Dreifachverglasungen bieten normalerweise einen besseren Wärmeschutz und sind für die BAFA-Förderung häufig erforderlich. Entscheidend ist jedoch der U(w)-Wert des gesamten Fensters und die Abstimmung auf die vorhandene Gebäudehülle.
  • Brauche ich für den Fenstertausch eine Genehmigung?
    Ein gewöhnlicher Austausch ohne wesentliche Veränderung des Gebäudes ist häufig unproblematisch. Bei Baudenkmälern, geschützten Ensembles, veränderter Fassadengestaltung oder größeren neuen Fensteröffnungen sollte die zuständige Bau- oder Denkmalschutzbehörde vorab gefragt werden.

Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Fachberatung.

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